Digitales Erbe: Wer entscheidet über meine Daten?
(dpa/tmn). Hat jemand im Testament oder in einer Extra-Vollmacht nichts anderes festgelegt, ist auch der Zugang zu Geräten wie Smartphones oder Notebooks, zu Nutzerkonten und Daten Teil des Erbes. Mit der Folge, dass alle digitalen Inhalte den Erben offen liegen, erklärt der IT-Branchenverband Bitkom. Deshalb sollte man sich zu Lebzeiten gründlich und rechtzeitig überlegen, ob und in welchem Umfang man diese Offenheit möchte.