Täuschungscoup geht nicht auf
In einem zunächst harmlos wirkenden Strafverfahren (9 Cs 87 Js 22972/25 (399/25), das im Januar mit einem ersten Verhandlungstag am Amtsgericht Soltau begonnen hatte, hatten widersprüchliche Zeugenangaben für unerwartete Spannung gesorgt (BZ vom 21. Januar). Jetzt hat die zuständige Richterin, Marlene von der Heyde, ein Urteil wegen fahrlässiger Körperverletzung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesprochen. Der Munsteraner Gerüstbauunternehmer Mazlum S.