Onlineservice für Geräteanzeige

Ab sofort können Geräte, die unter die „Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung am Menschen für kosmetische oder sonstige nichtmedizinische Zwecke“ fallen, online angezeigt werden, teilt der Landkreis Heidekreis mit. Dies betreffe unter anderem Geräte zur Haar- oder Tattooentfernung mittels Licht, Laser oder Hochfrequenz sowie EMF-unterstützte Trainingsmethoden. Seit Ende 2020 sind Betreiberinnen und Betreiber dieser Geräte gesetzlich verpflichtet, ihre Nutzung 14 Tage vor der Inbetriebnahme der zuständigen Behörde anzuzeigen. Von der Anzeigepflicht ausgenommen sei lediglich die Nutzung der Geräte im privaten, persönlichen Bereich.

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