Pflegender Angehöriger reicht Petition im Bundestag ein
Sie stehen früh auf, versorgen pflegebedürftige Angehörige und jonglieren oftmals nebenher ihren Teilzeitjob: Pflegende Angehörige sind hierzulande eine tragende Säule bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Zugleich ist gesetzlich festgelegt, wie viel sie neben der Pflege arbeiten dürfen, damit ihnen Rentenbeiträge für die Pflegezeit angerechnet werden. Zu starr, realitätsfern und sozial ungerecht, findet der Schneverdinger Niklas Tessmann und hat deshalb eine Petition beim Bundestag eingereicht, die eine Überprüfung und Reform der 30-Stunden-Grenze im SGB XI fordert, weil sie lediglich das Arbeitszeitmodell berücksichtige, nicht den tatsächlichen Pflegeaufwand. Die Pflegeversicherung zahlt Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, die eine oder mehrere Personen mit Pflegegrad 2 oder höher nicht erwerbsmäßig mindestens 10 Stunden und zwei Tagen pro Woche häuslich pflegen und gleichzeitig höchstens 30 Stunden pro Woche arbeiten.