Wenn Schnee vom Dach rutscht
Setzt Tauwetter ein, können sich auf Dächern Schnee oder Eisschollen lösen und herabfallen. Grundsätzlich sind Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer aber nicht verpflichtet, besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Darauf weist der Immobilieneigentümerverband Haus & Grund Soltau hin und bezieht sich auf Urteile des Landgerichts Lüneburg vom 7. Dezember 2011 (Az.