Angeklagter kann „eigentlich kein Blut sehen“

(23) hat sich in der Untersuchungshaft einen Vollbart stehen lassen, sein Mitangeklagter Markus B. (32) ist noch blasser geworden. Gelegenheiten, sich in Freiheit den Bart stutzen oder die Haut bräunen zu lassen, dürften so bald nicht wiederkommen. Die beiden Männer sind wegen mehrfachen versuchten Mordes angeklagt.

Orte

Organisationen

Themen