Zum Winterdienst verpflichtet

Mit dem Schneefall sind alle Grundstückseigentümer in Soltau wieder dazu verpflichtet, Geh- und Radwege rund um ihr Grundstück von Schnee zu befreien und gegebenenfalls zu streuen. Darauf weist die Stadt Soltau ausdrücklich hin. Diese Regelung ist in der „Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Soltau“ festgelegt, um die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern zu gewährleisten. Ein Problem, das immer wieder auftritt, ist das Abladen des geräumten Schnees in die Gossen (Straßenrinnen).

Orte

Organisationen

Themen