Druckwelle_370
Seit Ende Oktober ermöglicht ein neues Gesetz, Bauanträge innerhalb von drei Monaten zu genehmigen. Mit Paragraf 246e im Baugesetzbuch können Kommunen bis Ende 2030 von bestehenden Bebauungsplänen abweichen und so Wohnprojekte schneller realisieren. Allerdings herrscht große Unsicherheit, weil viele Rechtsbegriffe im Gesetz unklar bleiben und erst Gerichte für verbindliche Auslegung sorgen werden. Kommunen wie Schneverdingen prüfen derzeit intensiv, wie die „Experimentierklausel“ konkret umgesetzt und gleichzeitig faire Richtlinien eingehalten werden können.