Versicherte zahlen für Nichtversicherte

Bei diesem Artikel bleibt augenscheinlich offen: Haben die gesetzlichen Krankenkassen bei der Übernahme der nicht durch den Bundeszuschuss gedeckten Kosten überhaupt eine Chance, vor Gericht die Kosten der Krankenversicherung und Pflegeversicherung von Bürgergeldempfängern (SGB II ), die gemäß §§ 264 ff. SGB V durch Übernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen zu leisten sind, vor dem Landessozialgericht zu erstreiten? Dies betrifft zwei Aspekte der rechtlichen Erfolgsaussicht der gesetzlichen Krankenkassen vor Gericht und die Höhe der Mehrkosten durch die Unterfinanzierung. Erfolgsaussichten vor Gericht: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für Bürgergeldempfänger die Kranken- und Pflegeversicherung, wenn keine eigene Mitgliedschaft besteht.

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