Regelungen zum Unterrichtsausfall

Wenn im Winter mit extremen Witterungs- und Straßenverhältnissen gerechnet werden muss, sind davon auch immer die Schulwege betroffen. Ist die Sicherheit der Schulwege und die Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet, wird der Unterrichtsausfall angeordnet, so der Heidekreis. Damit solle verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen den Schulweg zurücklegen. Die Entscheidung, den Schulunterricht und die Schülerbeförderung ausfallen zu lassen, sei im Wesentlichen abhängig von den Straßenverhältnissen und davon, ob die Verkehrsunternehmen den öffentlichen Personennahverkehr aufrechterhalten können.

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