Alte Ausgaben 30. Dezember 2025
Für die Verwaltung des am 17. Decbr. 1875 eröffneten Krankenhauses zu Walsrode hat das Comité für das Krankenhaus folgendes Statut festgesetzt: 1) Das Krankenhaus zu Walsrode gewährt heilbaren Kranken außer Wohnung und curgemäßer Beköstigung ärztliche Behandlung, Arznei und Aufwartung; 2) Das aus drei Personen bestehende Subcomité entscheidet über die Aufnahme von Kranken, ordnet den Haushalt im Krankenhause, schafft die nöthigen Vorräthe, Mobilien und sonstigen Gegenstände des Bedarfs an, engagirt das erforderliche Dienstpersonal und sorgt für Einziehung der Verpflegungsgelder; 3) Die aufgenommenen Kranken haben für die unter Nr. 1.