Wann Radfahrer auf dem Gehweg fahren dürfen
Ein Gehweg ist ein Sonderweg für Fußgänger und darf von Radfahrern grundsätzlich nicht befahren werden. Nur durch das Zusatzschild „Radfahrer frei“ ist Radfahrern die Nutzung gestattet. Sie können diesen benutzen, müssen es aber nicht. Radfahrer können also wählen, ob sie auf dem Gehweg oder auf der Fahrbahn fahren möchten.