Alte Ausgaben 18. Dezember 2025

Es wird nicht immer ausführbar sein, daß die Erledigung gewisser technischer Arbeiten, welche für den ungehemmten Fortgang des Betriebes nöthig sind, unterbrochen werde, um Personen aus dem Publicum unverzüglich abzufertigen. Der Schalterbeamte muß sich aber stets gewärtig halten, daß seine erste und wichtigste Aufgabe die Abfertigung des Publicums ist, gegen welche alle übrigen Arbeiten zurücktreten; er darf es sich nicht verdrießen lassen, eine angefangene Arbeit sofort einzustellen, sobald Jemand am Schalter erscheint; und ist wirklich eine Arbeit unaufschiebbar, so erfordert es die Pflicht der Artigkeit, die am Schalter wartenden Personen in höflicher Weise zu ersuchen, sich ein wenig zu gedulden. 18\. Dezember 1900 Der Cultusminister hat eine Verfügung wegen Unzulässigkeit der Betreibung des Gewerbes eines Auktionators durch Lehrer erlassen: Die Betreibung des Gewerbes eines Auktionators erscheint für einen Lehrer nicht angemessen.

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