Alte Ausgaben 11. Dezember 2025

In der gestrigen Sitzung der städtischen Collegien wurden die nach dem mit 1. Januar 1876 in Kraft tretenden Vormundschaftsgesetze erforderlichen Waisenräthe für hiesige Stadt gewählt. Man einigte sich dahin, daß zu diesen Ehrenämtern jedesmal der im Dienste jüngste Rathsherr auch dem Waisenrathe angehören solle und ferner zwei Mitglieder aus der Bürgerschaft gewählt werden sollen. Nach diesem Beschluß gehört magistratsseitig der mit dem 1.

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