Manche Festgans ist doch noch fett
Aufgrund der aktuellen Vogelgrippe herrscht für große Geflügelhalterbetriebe die sogenannte Aufstallungspflicht. Alle Hühner, Gänse, Enten und sonstige Geflügel müssen in den Stall, sofern der Bestand mindestens 50 Tiere beträgt. „Dies gilt bis zum 15. Januar und wird wahrscheinlich auch nicht vorzeitig aufgehoben“, erläutert Kreisveterinär Dr.