Wenn Vielfalt in Bewegung kommt
„Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied“, so beginnt Artikel 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Er bedeutet nichts anderes als: Jeder Mensch hat das Recht auf Teilhabe. Realität geworden ist das Recht allerdings noch lange nicht. Beispiele: Wer einen Rollstuhl nutzt und Bahnfahren möchte, kommt oft genug nicht einmal bis zum Bahnsteig.