Das ist für den Winterdienst zu beachten

Die kalte Jahreszeit mit Eis und Schnee ist da. Daher weist die Stadt Soltau auf die Bestimmungen zum Winterdienst hin. Er ist von den Eigentümern der an öffentliche Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke durchzuführen. Die Winterdienstpflicht wird auch auf die Eigentümer der sogenannten Hinterliegergrundstücke und die hinführenden öffentlichen Wege übertragen.

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