Radfahren auf der linken Seite: Wann erlaubt, wo besonders gefährlich?

In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot, das sowohl für Autofahrer wie auch für Radfahrer gilt. Dies bedeutet, dass Radwege grundsätzlich nur in Fahrtrichtung rechts benutzt werden dürfen. Doch es gibt Ausnahmen, wenn ein entsprechendes Verkehrszeichen die Nutzung des Radweges in der linken Fahrtrichtung erlaubt, etwa in der Winsener Straße mit Verkehrszeichen „Radfahrer frei“ oder am Ortsausgang mit dem Zeichen „Gemeinsamer Geh- und Radweg“, wo die Benutzung Pflicht ist. Radfahrer sollten aber wissen, dass das Befahren in Fahrtrichtung links Risiken birgt.

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