Inklusion, aber richtig
Vor einigen Jahren wurde ein Kind aus Nordrhein-Westfalen in einem niedersächsischen Kindergarten in einer heilpädagogischen Gruppe betreut. Da es sich dort wohlfühlte, wollten die Eltern es anschließend in der zugehörigen Tagesbildungsstätte einschulen. Nordrhein-Westfalen lehnte die Finanzierung ab, da sie über das dortige Kultusministerium hätte laufen müssen. In Niedersachsen hingegen wurden Tagesbildungsstätten jahrzehntelang fast ausschließlich über die sogenannte Eingliederungshilfe finanziert, obwohl sie pädagogisch wie Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung arbeiten und schulische Leistungen erbringen.