Radwege ohne Benutzungspflicht: Wahlfreiheit statt Verbot

Wer täglich mit dem Auto unterwegs ist, kennt die Situation: Ein Radfahrer fährt auf der Fahrbahn, obwohl direkt daneben ein Radweg verläuft. Schnell kommt Ärger auf. Doch in den meisten Fällen ist das Verhalten der Radfahrer völlig korrekt und regelkonform. Während benutzungspflichtige Radwege durch die bekannten blauen Schilder mit Fahrradsymbol gekennzeichnet sind und damit das Befahren der Straße verboten ist, fehlt diese Beschilderung bei nicht benutzungspflichtigen Radwegen.

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