Eine „sehr kulante Gemeinde“
Die Gemeinde Bispingen ist ein staatlich anerkannter Erholungsort und darf von ansässigen Betrieben und Gewerbetreibenden, die vom Tourismus wirtschaftlich profitieren, einen Fremdenverkehrsbeitrag zum Ausgleich kommunaler Mehrkosten erheben. Das tut sie auch, allerdings auf moderate Art. Die Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Kommune nimmt 30 Prozent der identifizierten Kosten als Kalkulationsgrundlage der Beitragshöhe. Hintergrund der abstrakten Rechnung ist der Gedanke, dass auch die Einwohnerschaft von Angeboten profitiert, die die Gemeinde als Erholungsort zusätzlich zur Grundversorgung bereithält.