„Haushalt in sehr unruhiger See“

– Der Ergebnishaushalt, der das Geschäft der laufenden Verwaltung abbildet, ist durch die Inanspruchnahme der Überschussrücklage 2026 rechnerisch noch auszugleichen. Doch dann ist das in den zurückliegenden Jahren angesammelte „Buchgeld“ aufgebraucht. – Die dauernde Leistungsfähigkeit ist trotz Anhebung(en) der Kreisumlage bereits seit 2025 nicht mehr darstellbar. – Für den Finanzplanungszeitraum bis 2029 wird es aus der laufenden Verwaltungstätigkeit durchgehend einen negativer Finanzsaldo geben.

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