Druckwelle_319

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Ausweisung sogenannter „Roter Gebiete“ wegen fehlender Rechtsgrundlagen für unzulässig erklärt. Besonders betroffen ist der Heidekreis, wo etwa 40 Prozent der Flächen mit strengen Düngebeschränkungen belegt sind. Nun muss die Düngeverordnung bundesweit neu gefasst werden, damit Landwirte ihre Betriebe wirtschaftlich und rechtssicher führen können. Ein zentrales Anliegen der Bauern ist eine verursachergerechte Regelung statt pauschaler Vorgaben – dafür fordern sie mehr Messstellen, um Verstöße klarer zuordnen zu können.

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