Trotz vieler Vorstrafen kein Haftantritt

Hausfriedensbruch und versuchte Sachbeschädigung, so lautete am Ende die Feststellung des Amtsgerichts Soltau in einem Strafverfahren gegen den 40-jährigen Hausmeister Patrick T. Das Gericht hat den Angeklagten zu sechs Monaten Haft mit einer Bewährungszeit von vier Jahren verurteilt. Was eigentlich nach einem unbedeutenden Strafrechtsfall aussieht, hat es durchaus in sich – und der ohne anwaltliche Vertretung in den Gerichtssaal II des Gerichts eingetretene 40-Jährige könne vor dem Hintergrund von 13 einschlägigen Vorstrafen noch dankbar sein, dass er ein relativ mildes Urteil bekommen hat, las ihm das Gericht noch einmal die Leviten. Am 29.

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