Anweisung bleibt unter Verschluss
„Im Zweifel für den Angeklagten“, entschied Strafrichterin Marlene von der Heyde am Amtsgericht Soltau und sprach einen Oberstabsfeldwebel vom Vorwurf des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs in Tateinheit mit Missbrauch der Befehlsbefugnis zu unzulässigen Zwecken frei. Dem Berufssoldaten wurde vorgeworfen, sich während der Dienstzeit mit einem Dienstfahrzeug von der privaten Wohnung abholen und zur Dienststelle fahren gelassen zu haben, obwohl er dazu nicht berechtigt gewesen sei. Dafür hatte er einen Strafbefehl über 50 Tagessätze à 50 Euro erhalten, der disziplinarische Konsequenzen für ihn zur Folge hätte. Dagegen legte er Widerspruch ein und bekam nun nach zwei Verhandlungstagen Recht.