Konzentration und Übersicht sind gefordert
Immer wieder kommt es aufgrund falscher Überholvorgängen zu waghalsigen Situationen und manchmal auch zu schweren Verkehrsunfällen. Die Bilder in den Medien von zusammengestoßenen Kraftfahrzeugen sind oftmals nur schwer zu ertragen. In dieser Kolumne möchte ich ein wenig dazu beitragen, dass Unfälle dieser Art nicht geschehen. Nach Paragraf 5 der StVO ist grundsätzlich das Überholen nur links erlaubt.