Tod des kleinen Mahir: Verfahren eingestellt
Im Zusammenhang mit dem Tod eines dreijährigen Jungen im April 2023 hat die Staatsanwaltschaft Verden die Ermittlungen eingestellt. Dies geschah mit Zustimmung des zuständigen Amtsgerichts nach Paragraf 153 Absatz 1 der Strafprozessordnung bereits im August 2024. Trotz mehrerer Nachfragen hat die Justizbehörde erst jetzt auf die Anfrage der BZ nach dem Verfahrensstand reagiert. Die Ermittlungen wurden eingestellt, „weil den Beschuldigten nach dem Ergebnis der Ermittlungen, insbesondere der rechtsmedizinischen Untersuchungen, lediglich ein geringer Schuldvorwurf zu machen war“, so die Staatsanwaltschaft Verden.