Urteil gegen Raserin ist rechtskräftig
Im Zusammenhang mit dem Tod zweier Ersthelfer vom 7. Januar 2024 auf der A7, Höhe Abfahrt Schneverdingen, hat die vom Amtsgericht Soltau verurteilte Fahrerin eines SUV der Marke Peugeot 5008, die in eine bereits bestehende Unfallsituation hineingerast ist und dabei zwei Ersthelfer, ein junges Pärchen, getötet hat, ihren Einspruch gegen das Urteil des Amtsgericht Soltau zurückgezogen. Damit ist das gegen sie verhängte Urteil aus Soltau rechtskräftig.