Sexueller Missbrauch: Revision eingelegt
Nach der Verurteilung eines 46 Jahre alten Angeklagten aus Walsrode zu drei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs seiner leiblichen Tochter und des Besitzes kinderpornografischer Dateien hat der Verteidiger Revision eingelegt. Staatsanwalt und Nebenklage haben das in der vergangenen Woche verkündete Urteil der 3. großen Strafkammer am Landgericht Verden akzeptiert, obwohl die Kammer den Mann in vier Fällen freigesprochen hat und ein Jahr unter deren Anträgen geblieben ist. Spätestens beim Plädoyer des Verteidigers war klar, dass dieser das Urteil nicht akzeptieren würde, wenn die Kammer nicht doch noch, sozusagen auf den letzten Metern, seinem Antrag auf Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens folgen sollte.