„Der Beauftragte des Kreises ist weit entfernt“

Nach dem Rücktritt des langjährigen Wietzendorfer Naturschutzbeauftragten Jürgen Euhus im vergangenen Februar sieht es so aus, als wolle die Gemeinde an der Funktion festhalten. Rechtlich vorankert ist die Funktion des kommunalen Naturschutzbeauftragten, die 1981 mit Einführung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes geschaffen worden war, nicht mehr. Im Zuge von Entbürokratisierung und dem Rückbau von Doppelstrukturen wurde die Pflicht, die Funktion zu besetzen, 2010 wieder abgeschafft. Es steht den Unteren Naturschutzbehörden und Kommunen jedoch weiterhin frei, ein solches Amt zu besetzen.

Orte

Organisationen

Themen