Krankengeld auch für Begleitpersonen
Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Personen, die als enge Bezugspersonen einen Menschen mit Behinderung für eine stationäre Behandlung ins Krankenhaus begleiten müssen, Anspruch auf Krankengeld. Darauf weist der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel hin. „Dieser Anspruch besteht für den Zeitraum, in dem die Begleitperson im Krankenhaus assistieren muss. Auch für ganztägige Krankenhausaufenthalte wird Krankengeld gezahlt“, so der SoVD.