Zutritt verboten auf Truppenübungsplätzen
Die Truppenübungsplatzkommandantur weist auf das Betretungsverbot der Truppenübungsplätze Bergen und Bergen/Ostenholzer Moor hin. Das Verbot gelte ständig und nicht nur an Schießtagen. Eine Gefährdung von Personen entstehe bei Missachtung nicht nur durch den Schießbetrieb, sondern auch durch Übungen mit getarnten und unbeleuchteten Gefechtsfahrzeugen sowie den Einsatz von Manöver- und Darstellungsmunition. Hinzu, so die Kommandantur, komme die Gefahr durch mögliche Straßenverschmutzung.