Missbrauchsprozess gegen Walsroder geht weiter
Um während der Urlaubszeit die maximal zulässige Unterbrechungsfrist von drei Wochen einzuhalten, gab es zuletzt nur Kurztermine in dem Landgerichtsprozess mit einem 46 Jahre alten Angeklagten aus Walsrode. Ob der Mann seine leibliche Tochter über Jahre sexuell missbraucht hat, gilt es zu klären. Dass er seiner inzwischen von ihm geschiedenen Frau massiv nachgestellt hat, wurde bereits rechtskräftig in einem anderen Prozess am Amtsgericht Walsrode festgestellt. Im Februar 2024 verhängte das Schöffengericht eine 22-monatige Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung und Nachstellung.