BGH bestätigt Verurteilung wegen Mordes
„Sie wird heute großen Schmerz spüren“, hatte der heute 37 Jahre alte Täter am Tag der Tötung seiner ehemaligen Lebensgefährtin in einem Chat angekündigt. Drei Jahre später steht fest, dass die in Bad Fallingbostel verübte Tat ein Mord war, denn der Bundesgerichtshof hat am 11. Juni 2025 ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Verden bestätigt. Dass der Mann wegen Mordes verurteilt werden konnte, ist ein Erfolg der Nebenkläger.