Härtefälle nur schwer feststellbar
Bezüglich der Grundsteuerbescheide auf Grundlage der neuen Gesetzgebung räumt das Land Niedersachsen Kommunen die Möglichkeit ein, in Härtefällen abweichend zu bescheiden. Als Beispiel wurden Liegenschaften von Resthöfen genannt, die weitab liegen und nicht genutzt werden oder sogar gar nicht nutzbar sind. Diese rechtliche Anpassung befindet sich derzeit noch in der Verbandsbeteiligung, ist seitens der Gesetzgebung also noch nicht abgeschlossen. Die neue Regelung soll zum einen für Resthöfe gelten, deren Nutzfläche 300 Quadratmeter überschreitet.