Fenster offengelassen: Mieter haftet
Mieter müssen für Schäden durch Starkregen am Haus und an der Wohnungseinrichtung haften, wenn sie Dachfenster, Balkontüren und generell Wohnungsfenster geöffnet oder auf „Kippstellung“ lassen und der Regen deshalb in die Räume eindringen kann. Das gilt besonders nach entsprechenden Unwettervorhersagen. Darauf weist jetzt Haus & Grund Soltau hin. Rechtsanwalt Daniel Zimmermann erklärt dazu: Gerade bei entsprechenden Warnungen durch die Medien und Wetterdienste handeln Mieter fahrlässig, wenn sie sich trotzdem nicht um offen bleibende Fenster und Türen kümmern.