Der „Buchhalter von Auschwitz“

Der Prozess sorgte weltweit für große Aufmerksamkeit: Vor zehn Jahren wurde der ehemalige SS-Mann Oskar Gröning vom Landgericht Lüneburg zu vier Jahren Haft wegen Beihilfe zum Massenmord in Auschwitz verurteilt. Mit dem Urteil schrieb das Landgericht Geschichte. Richter Franz Kompisch fand damals deutliche Worte zu den Verbrechen Grönings – im Verlauf des Prozesses, aber auch in der 41 Seiten umfassenden schriftlichen Urteilsbegründung. Während des Verfahrens begleiteten viele Fragen das Gericht: „Wie wird man Opfern gerecht, wie den Angeklagten, der Öffentlichkeit, der Presse, der Staatsanwaltschaft?

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