Gefährliche Trampelpfade

In diesem Zusammenhang weist die Bremer Bundespolizei darauf hin, dass die Querung von Bahngleisen außerhalb von Brücken, Tunneln oder Bahnübergängen nicht erlaubt ist. Das unbefugte Betreten von Gleisanlagen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die entsprechend mit einem Bußgeld geahndet wird. In bestimmten Fällen kann das unerlaubte Überqueren der Gleise auch als gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr und somit als Straftat gewertet werden, insbesondere wenn ein Lokführer deswegen eine Schnellbremsung vornehmen muss. Zudem begeben sich die Fußgänger in Lebensgefahr, da herannahende Züge meist erst spät wahrgenommen werden.

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