Prügelstrafe und selbständiges Denken

Vor mehr als 100 Jahren herrschte in der Schule der Frontalunterricht des Lehrers vor, der als nicht zu kritisierende Autorität galt, während die Schüler diszipliniert zu sein und den Lernstoff widerspruchslos wiederzugeben und auswendig zu lernen hatten. Ansonsten drohten Strafen wie der Eintrag ins Klassenbuch oder die körperliche Züchtigung in Form der Prügelstrafe. Eine 1908 eingeschulte Walsroderin (1901-2001) erinnerte sich 1996 an ihren Schulalltag in der Marktschule, der sicherlich an den anderen Volksschulen ähnlich gewesen sein wird: „Jeden Morgen wurde mit dem Singen eines Chorals der Unterricht begonnen. Wir saßen nach Geschlechtern getrennt in zwei Reihen in Schulbänken mit einem Pult.

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