X-fach vorbestraft und doch nicht im Gefängnis

Das Amtsgericht Soltau hat am gestrigen Donnerstag einen 29-Jährigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und diese für den Zeitraum von vier Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Eigentlich ein Alltagsdelikt für das Amtsgericht. Das Besondere an dem Fall war aber, dass der Angeklagte, der die Tat zu Prozessbeginn umfänglich eingeräumt hat, bereits vier Vorstrafen zum selben Straftatbestand hatte . Die Urteile von 2018, 2020, 2022 und 2024 hätten eigentlich zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung führen können, wenn denn nicht sowohl die sogenannte Legalprognose als auch die Sozialprognose sowohl für Staatsanwaltschaft und Verteidigung als auch für Richterin Marlene von der Heyde dem Fall eine andere Richtung gegeben hätten.

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