Unzulässige Vermengungen
Wie so oft werden hier verschiedene Themenbereiche aus dem Gesundheitswesen unzulässigerweise vermengt. Dass man für eine Herzoperation gerne eine weitere Anfahrt in Kauf nimmt, rechtfertigt nicht die Schlussfolgerung, dass derselbe Versicherte dann also für den Leistenbruch oder die Blinddarmoperation ebenfalls gerne die nächste Universitätsklinik aufsuchen möchte. Das wird er aber müssen, wenn die kleinen Kliniken „in der Fläche„ verschwunden sind. Hier kommt nämlich der nächste Bereich des Themas „Gesundheitsvorsorge“ in Spiel: das Geld.