Druckwelle 211
Der 62-jährige Angeklagte aus dem Heidekreis wurde vom Vorwurf freigesprochen, seine heute 34-jährige Tochter sexuell missbraucht zu haben. Das Gericht betonte dabei, dass dies nicht einem Beweis seiner Unschuld gleichkomme, sondern auf verbliebenen Zweifeln beruhe. Obwohl die Aussagen der Tochter als insgesamt glaubhaft eingestuft wurden, waren die Vorwürfe bezüglich des Kerngeschehens nicht in ausreichender Qualität belegt. Da der Prozess wegen anderer vorrangiger Haftsachen erst jetzt stattfand, befand sich der Angeklagte währenddessen nicht in Untersuchungshaft.