„Immer schwächere Personen ausgesucht“
Für die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft Verden steht in dem Prozess gegen einen 62 Jahre alten Angeklagten aus dem Heidekreis fest, dass dieser seine heute erwachsene Tochter als Kind sexuell missbraucht hat. Während sie ob dreier Taten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten fordert, beantragte der Verteidiger einen Freispruch und alternativ die Aussetzung des Verfahrens zwecks Einholung eines umfangreicheren aussagepsychologischen Gutachtens. Es steht nicht nur Aussage gegen Aussage bei Vater und Tochter. So unterschiedlich wie nur selten bewerten die Staatsanwältin und der Nebenklagevertreter auf der einen Seite und der Verteidiger auf der Gegenseite das ihnen schriftlich vorliegende aussagepsychologische Gutachten und die mündliche Gutachtenerstattung der Sachverständigen.