Neue Rechtslage in der Pflege

Die DAK-Gesundheit in Soltau informiert darüber, dass Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2 ab 1. Juli ein einheitliches Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusteht. Bislang gab es getrennte Budgets für Verhinderungspflege (bisher maximal 1. 685 Euro) und Kurzzeitpflege (bisher maximal 1.

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