Teilprogramm Windenergie verabschiedet
Der Kreistag hat in seiner jüngsten Sitzung einen weiteren Schritt unternommen, um die Förderung der Windenergie kommunal zu steuern. Durch die Ausweisung geeigneter Vorrangflächen im Rahmen des nun beschlossenen Teilprogramms Windenergie soll bekanntlich auch planerischer Wildwuchs verhindert werden, der gesetzlich gewollt dann einträte, wenn die Planungsvorgaben des Landes zum Ausbau der Windenergie auf kommunaler Ebene unterlaufen werden. Dann wären Windkraftanlagen im Außenbereich generell privilegiert und der örtlichen Planung weitgehend entzogen. Das vom Land vorgegebene Teilflächenziel von 1,91 Prozent der Gebietskörperschaft Heidekreis für die Windenergie muss bis Ende 2027 erreicht werden.