Haftbefehl wieder in Kraft gesetzt

Den Ausnahmefall eines Angeklagten, der nicht zur Verhandlung aufgetaucht war und sich auch danach nicht gemeldet hat, erlebte vergangene Woche die 3. Große Strafkammer am Landgericht Verden. Der Verteidiger des 46 Jahre alten Mannes, der sich in dem Prozess wegen des sexuellen Missbrauchs seiner leiblichen Tochter verantworten muss, hatte auch keine Erklärung. Danach wurde ein nur außer Vollzug gesetzter Haftbefehl wieder in Kraft gesetzt.

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