Sehnsucht nach dem Stadtdirektor
Als sich Niedersachsen ab 1996 endlich von der Norddeutschen Ratsverfassung verabschiedete, schien das überfällig und nur folgerichtig. Die nach dem Zweiten Weltkrieg in den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen eingeführte Kommunalverfassung, die einen hauptamtlichen Stadt- oder Gemeindedirektor als Verwaltungsleiter neben einem ehrenamtlichen Bürgermeister als Repräsentanten und Ratsvorsitzenden vorsah, schien den modernen Zeiten nicht mehr zu entsprechen. Der Siegeszug der Süddeutschen Bürgermeisterverfassung war unaufhaltsam und Niedersachsen spät dran mit der Einführung, ein Nachzügler. Das einzügige System bot augenscheinliche Vorteile, es schien vor allem auch dazu geeignet, der Politikverdrossenheit im Lokalen entgegenzuwirken und die Beteiligung an Kommunalwahlen wieder steigen zu lassen.