Neue Regeln für Anbieterwechsel

Die Neuerung betrifft auch alle, die umziehen oder Wohneigentum wechseln. Damit die Energieversorgung auch in diesen Fällen durchgängig gewährleistet ist, müssen Ein- und Auszüge künftig mindestens 14 Tage im Voraus dem Energieversorger gemeldet werden. Am Umzugstag sind die Zählerstände abzulesen und innerhalb von 14 Tagen weiterzugeben. Eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist künftig technisch nicht mehr möglich.

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