Wo das Parken im Zweifel nicht erlaubt ist

Mit dieser Kolumne möchte ich mich mit dem leidigen Thema, wo darf man parken und wo nicht, befassen. Wir alle, so darf ich unterstellen, kennen die Haltverbotszeichen (283 und folgende) aus der Straßenverkehrsordnung (StVO). Doch wie sieht es an Stellen aus, an denen es nicht für jedermann sofort klar erscheint. So hat es jüngst einige Autofahrer und -fahrerinnen im Munsteraner Ortsteil Töpingen sprichwörtlich im Portemonnaie gebeutelt.

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