Pächter für die Pflege der Dethlinger Heide zuständig
Im Bericht „Kulturlandschaft droht zu verschwinden“ wird der Landkreis Heidekreis falsch zitiert und damit der Anschein erweckt, dass auch der Flächeneigentümer zuständig für die Pflege der Heideflächen der Dethlinger Heide ist. Vielmehr ist aus dem Pachtvertrag des Jahres 1988 ersichtlich, dass die Pflege der Heideflächen dem Pächter obliegt und dabei Stadt Munster und Landkreis Heidekreis zusammen agieren.